Für den Maisanbau steht fast ausschließlich nicht nachbaufähiges Hybridsaatgut zur Verfügung. Abgesehen davon, dass bei diesen Sorten die Transparenz der verwendeten Züchtungstechniken fehlt, ist der Nachbau gesetzlich verboten. Anders bei Populationen: Sie sind offen abblühend, heterogen und dürfen nachgebaut werden. Für den Ökolandbau stellen sie eine neue ernstzunehmende Alternative dar.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Hybridsorten und Populationen ist die Heterogenität. Pflanzen von Hybridsaatgut sind im Bestand i. d. R. alle genetisch gleich, Maispopulationen hingegen enthalten Pflanzen mit unterschiedlichem Aussehen und Eigenschaften. Sie sind genetisch deutlich vielfältiger als Hybriden und haben dadurch ein höheres Puffervermögen, wenn es zu Stress oder ungünstigen Standortverhältnissen kommt. Sie sind ertragsstabiler besonders bei ungünstigen Standortbedingungen und tragen zur Risikominimierung bei. Allerdings liegt ihr Ertragsniveau bei Körnernutzung zwischen 75 – 85 % von aktuellen Hybriden, im Mittel bei ca. 80 %. Bei Grün- und Silonutzung kann das Ertragsniveau bis zu 100 % vergleichbarer Hybridsorten erreichen.
Seit 01.01.2022 ermöglicht die Neue Eu-Öko-Verordnung (EU 2018/848) die Notifizierung von Ökologischem Heterogenem Material (kurz: ÖHM) und somit das EU-weite Inverkehrbringen von Populationen.

Notifizierte Populationen

Saatgutbezug